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Urheberrecht, Urheberschutz

Das Urheberrecht schützt Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst in ihren geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung ihrer Werke. Gleichzeitig schützt es Urheber/Hersteller von Computerprogrammen, Datenbanken, Tonträgern, Filmen, die Leistungen von Fotografen und ausübenden Künstlern sowie Sendeunternehmen und gewisse verlegerische Leistungen.

Das Urheberrecht entsteht entsteht unabhängig von einer formellen Registrierung mit Vollendung der Werkschöpfung und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (pma - post mortem auctoris). Es muß daher weder angemeldet noch registriert werden. Trotzdem empfiehlt es sich zur Erleichterung eines späteren Nachweises der Priorität der Urheberschaft, das Werk nachweisbar bei einem Notar oder Rechtsanwalt zu hinterlegen.

Zwar ist ein Urhebervermerk (Copyright ©) ist in Deutschland weder vorgeschrieben, noch Voraussetzung für das Entstehen des Urheberrechts. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern, insb. im Bereich des common law im englischen Sprachraum ist die Verwendung des © -Symbols jedoch sinnvoll.

Zu beachten ist, daß im Urheberrecht nicht die Idee als solches geschützt ist, sondern nur das konkrete Werk (Text, Zeichnung, Bild, Skulptur) in der Form, in der die Idee ihren visualisierten Ausdruck gefunden hat. Werke im Sinne des Gesetzes sind hierbei nur persönliche geistige Schöpfungen, welche regelmäßig auch eine gewisse Schöpfungshöhe voraussetzen.

 

Unsere Leistungen im Urheberrecht:

  • Beratung zum Urheberschutz
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vergütungsansprüchen gegen Verletzer
  • Abmahnung und einstweiliger Rechtsschutz
  • Verteidigung bei Konflikten
  • Recht am eigenen Bild
  • Presserecht
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzverträgen
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© 2002 Rechtsanwalt Robert Progl, LL.M.