Willkommen auf den Internetseiten der Kanzlei Rechtsanwalt Progl.

Unter Führung von Rechtsanwalt Progl, LL.M. betreut die Kanzlei mittelständische
Unternehmen, Gewerbetreibende, aber auch Freiberufler und Künstler im Bereich
Gewerblicher Rechtsschutz - hier insbesondere im Markenrecht, Markenanmeldung und Designschutz -
sowie im Wettbewerbsrecht, Internetrecht und Onlinerecht, Arbeitsrecht und im Vertragsrecht.

Sicherung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten (intellectual property), Beratung, Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wettbewerbsrecht, individueller Service im Einzelfall - wir suchen nach der optimalen Lösung für Ihr Unternehmen. 

 

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Markenanmeldung, Markenrecherche, Markenüberwachung, Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Ansprüche und Rechte aus Marken und Geschmacksmustern durch spezialisierten Anwalt.

Im Forderungsmanagement unterstützen wir unsere Mandanten bereits
frühzeitig durch Ausarbeitung günstiger Vertragsgestaltungen, sowie bei der
Beitreibung offener Forderungen durch Übernahme des anwaltlichen Inkasso.

Ebenso übernehmen wir die Schadensbearbeitung bei Verkehrsunfall,
sowie die Vertretung im Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeld .

Die folgenden Seiten bieten Ihnen nähere Informationen zu den
Tätigkeitsbereichen und den Mitarbeitern der Kanzlei.

Zudem finden Sie eine Auswahl an Juristischen Informationen u.a. aus den
Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht / Onlinerecht.

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Näheres zum Kanzleiprofil und dem Tätigkeitsgebiet erfahren Sie unter Informationen über die Kanzlei Rechtsanwalt Progl, LL.M.:

Informationen zum IT-Recht und Onlinerecht finden Sie bei Leistungen der Kanzlei: IT-Recht, Onlinerecht

Anwaltliches Inkasso zur Beitreibung außenstehender Forderungen und effektives Forderungsmanagement Leistungen der Kanzlei: Forderungsmanagement und Inkasso

Markenrecht, Markenanmeldung, Markenrecherche und Markenrecht finden Sie unter Leistungen der Kanzlei: Gewerblicher Rechtsschutz

Für eine Überprüfung Ihres Internetauftritts auf rechtliche Konformität klicken Sie auf Leistungen der Kanzlei: webcheck

Eine Lebenslauf und weitere Angaben über die juristischen Mitarbeiter finden Sie bei Informationen über die Rechtsanwälte

Um sich die Kosten eines Rechtsstreits bzw. eines Gerichtsverfahrens ausrechnen zu lassen, nutzen Sie den Online-Kostenrechner nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Kostenberechnung nach RVG

Eine Datenbank mit Aufsätzen und Urteilen aus den Bereichen des Markerecht, Wettbewerbrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Zwnagsvollstreckung, Reiserecht und Verkehrsrecht (insb. Verkehrsunfall) können Sie unter folgendem Verweis aufrufen: Juristische Aufsätze und Urteile

Um mit der Kanzlei in Kontakt zu treten bietet sich neben dem Postweg auch ein verschlüsseltes elektronisches Kommnikationsverfahren an: Kontakt

Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben gemäß § 6 TDG finden Sie im Impressum

Onlinrecht international - Eine Veröffentlichung an der Univerity of New South Wales (UNSW), Australien zum Thema Internetrecht - Haftungsfragen zu Links Liability for Hyperlinks in Australia

Reiserecht - Bei Reisemängeln gibt die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung einen Anhaltspunkt über die przentuale Höhe der Minderung des Reisepreises.

Domainrecht - Urteil des Bundesgerichtshofs in Domainsachen:BGH: maxem.de

Domainrecht - Urteil des Bundesgerichtshofs in Domainsachen: BGH: ambiente.de

Domainrecht - Urteil des Bundesgerichtshofs in Domainsachen: BGH: mitwohnzentrale.de

Domainrecht - Urteil des Bundesgerichtshofs in Domainsachen: BGH: shell.de

Domainrecht - Urteil des Bundesgerichtshofs in Domainsachen: BGH: vossius.de

Markenrecht - Zur Frage, ob die Verwendung von sog. Meta-Tags auf einer Webseite Markenrechte Dritter verletzen kann. Fremde Marken in Meta-Tags verletzen Markenrechte - OLG Karlsruhe, Az. 6 U 112/03

Markenrecht - Zur Frage, ob die Verwendung von sog. Meta-Tags auf einer Webseite Markenrechte Dritter verletzen kann. Fremde Marken in Meta-Tags verletzen keine Markenrechte - OLG Düsseldorf, I-20 U 21/03

Urheberrecht - Eine interessante Entscheidung zum Umfang des Urheberrechts eines Photographen an Paßbildern Veröffentlichung von Paß-Fotos im Internet - OLG Köln, Az. 6 U 91/03

Onlinerecht - Das OLG München hat zur Auslegung des § 6 TDG und zur Erreichbarkeit des Impressums auf einer Webseite Stellung genommen. Zwei Klicks zur Anbieterkennzeichnung §6 TDG - OLG München, Az. 29 U 2681/03

EDV-Recht - Gewährleistungsrechte und Schadensersatz bei verlorenen Daten durch mißlungenen Reparatur eines Computers Haftung für Datenverlust bei Computerreparatur - OLG Hamm, Az. 13 U 133/03

Arbeitsrecht - Das Bundesarbeitsgericht entschied über die Uulassigkeit elektronisch übermittelter Willenserklärungen Keine betriebliche Übung bei qualifizierter Schriftformklausel- BAG, Az. 9 AZR 302/02

Domainrecht - Das Oberlandesgericht Celle entschied die Frage, ob ein Inhaber einer Domain den Gebrauch dieses Domainnamens an einen Dritten weiterlizensieren darf oder ob dadurch Namensrechte oder Marken Dritter verletzt werden. Domainregistrierung für Dritte - OLG Celle 13 U 213/03

Markenrecht - Zur Frage, wann eine Markenbenutzung Verwechslungsgefahr hervorruft, wenn die Beteiligten aus verschiedenen Branchen stammen. Verwechslungsgefahr bei Branchenverschiedenheit: exes.de - OLG Düsseldorf, Az. 20 U 132/01

Die drohende Verjährung von Altansprüchen zum 31.12.2004 durch die Änderung der Verjährungsvorschriften nach der Schuldrechtsreform behandelt die Mitteilung über die Verjährung von Altansprüchen

Urheberrecht - Das OLG Hamm hat die Übernahme von fremden Webgrafiken nicht als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bzw. das Urheberrecht gewertet OLG Hamm: Kein Urheberschutz für Web-Grafiken

Zwangsvollstreckungsrecht - Insolvenzgläubiger haben Anspruch auf vollständige Akteneinsicht - auch bei Abweisung des Verfahrens mangels Masse Insolvenzgläubiger haben Anspruch auf vollständige Akteneinsicht - OLG Celle 2 W 95/03

Onlinerecht - Fernabsatzrecht: Änderung im Fernabsatzrecht zum 08.12.2004: Mehr Verbraucherschutz beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen

Wettbewerbsrecht - Nachahmungsschutz durch wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz?: BGH: Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Barbiepuppen - BGH I ZR 326/01

Verkehrsrecht - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Fahrverbot und Bußgeld bei Fahren unter Cannabis-Einfluß: Fahrverbot nach Cannabis-Konsum - Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2652/04

Urheberrecht - Das OLG Frankfurt hat - wie auch schon das OLG München - einen Auskunftsanspruch gegen den Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte verneint: Kein Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider - OLG Frankfurt, Az. 11 U 51/04

Onlinerecht - BGB-Informationspflichten-Verordnung für Fernabsatz-Geschäfte: Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)

Onlinerecht - Das OLG Köln hat zur Auslegung des § 6 TDG und zum notwendigen Inhalt, insbesondere der Angabe von Telefonnummer im Impressum auf einer Webseite entschieden. Pflichtangaben gemäß § 6 TDG müssen leicht und schnell erreichbar sein - OLG Köln, Az. 6 U 109/03

Markenrecht - Entscheidung des OLG Köln - es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "Deutsche Post" und der Marke "Die Blaue Post" - "Die Blaue Post" verletzt kein Markenrecht oder Firmenrecht der Deutschen Post AG - OLG Köln, Az. 6 U 131/04

Domainrecht - Das Landgericht München I entschied über die Voraussetzungen der Nutzung eines Domainnamen im geschäftlichen Verkehr und der Verletzung von Markenrechtsansprüchen einer prioritätsälteren Domain: sexquisit.de - LG München I, Az. 17 HK 0 16815/03

Urheberrecht - Das LG Münster sprach für die unerlaubte Veröffentlichung von Bildern einer Person in einer Zeitung Schadensersatz und Schmerzensgeld nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) zu Schmerzensgeld für unerlaubte Veröffentlichung von Bildern einer Person - LG Münster, Az. 10 O 626/03

Urheberrecht - Die Verbreitung eines Bildnisses ohne die nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) erforderliche Zustimmung des Abgebildeten begründet einen Anspruch des Abgebildeten aus §§ 812 I 1, 818 II BGB auf Zahlung eines Betrags in Höhe einer angemessenen Lizenz und Schmerzensgeld. Ein Bereicherungsanspruch steht neben dem Schmerzensgeldanspruch bei unerlaubter Veröffentlichung von Bildern einer Person, OLG München, Az. 29 U 3903/94

Domainrecht - Nach den Ausführungen des LG Hannover stehen dem namensrechtlichen Anspruch des Klägers auf Freigabe der Domain "schmidt.de" keine Titelschutz-Rechte des Fernsehsenders Sat.1 an dem Namen "Schmidt" entgegen, weil zwar Rechte an der "Harald Schmidt Show" bestehen, nicht aber an dem gebräuchlichen bürgerlichen Namen "Schmidt" - Sat.1 muss Domain "schmidt.de" freigeben - LG Hannover, Az. 9 O 117/04 - schmidt.de

Urheberrecht - Die im Rahmen des elektronischen Kopienversands angefertigten digitalen Kopien ermöglichen auch dann nicht ausschließlich analoge Nutzungen (wie sie etwa die Regelung des § 53 Abs. 2 Satz 3, Satz 2 Nr. 2 UrhG für eine Privilegierung verlangt) wenn sie als Grafikdateien erstellt werden. Solche Dateien können vom Empfänger anders als bei rein analogen Vorgängen ohne jeden Qualitätsverlust kopiert und elektronisch an Dritte versandt werden. Selbst wenn sie nicht unter Anpassung der Formate der in ihnen abgebildeten Texte in andere Textdateien eingefügt werden können, so besteht doch ohne weiteres die Möglichkeit, sie als Grafikdatei einzufügen. All das sind aber Nutzungsmöglichkeiten, die rein digitaler Natur sind. - Unzulässigkeit des Versands von Kopien von Zeitschriftenbeiträgen in elektronischer Form - OLG München, Az. 29 U 1638/06 - Subito

Wettbewerbsrecht - Die Nachahmung eines fremden Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein und einen Anspruch des Mitbewerbers aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz begründen, wenn das nachgeahmte Erzeugnis über wettbewerbliche Eigenart verfügt und bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine gewisse Bekanntheit erlangt hat und wenn ferner besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung als unlauter erscheinen lassen. Zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen besteht eine Wechselwirkung; je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit begründen. Der "iPod" verfügt über wettbewerbliche Eigenart. Besonders charakteristisch sind Formgebung, Proportionen, Größe und Anordnung dieser beiden Elemente, durch die ein ganz eigenständiger ästhetischer Gesamteindruck hervorgerufen wird: puristisch anmutendes Design und klare geometrische - auf die funktionsnotwendigen Elemente reduzierte - Formen. Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leisutngsschutz - OLG Köln, Az. 6 U 169/06 - ipod

Wettbewerbsrecht - Nach § 7 Abs. 1, Abs. 2 Ziffer 3 UWG handelt insbesondere derjenige unlauter im Sinne von § 3 UWG, der einen Marktteilnehmer (§ 2 Abs. 1 Ziffer 2 UWG) in unzumutbarer Weise dadurch belästigt, dass er ohne Einwilligung des Adressaten unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post wirbt. An das Vorliegen der nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG erforderlichen Einwilligung sind strenge Anforderungen zu stellen. Die Beweislast für den Rechtfertigungsgrund der Einwilligung trägt der Werbende. Er hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, jederzeit das Vorliegen einer Einwilligung beweisen zu können. Die Zusendung von eMails ohne Einwilligung stellt regelmäßig eine „unzumutbare Belästigung“ iSv § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung iSv § 3 UWG dar.

Urheberrecht - Eine Pflicht, die Benutzung seines Internetanschlusses zu überwachen oder gegebenenfalls zu verhindern, besteht jedoch nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen wird. Solche Anhaltspunkte bestehen deshalb grundsätzlich nicht, solange dem Anschlussinhaber keine früheren Verletzungen dieser Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder hätten bekannt sein können. Der Senat hat bereits entschieden, dass der Ehemann seiner Ehefrau, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat, seinen Account für den Handel auf einer Verkaufsplattform überlassen kann, ohne die Ehefrau ständig überwachen zu müssen. Störerhaftung des Internet-Anschlußinhabers- OLG Frankfurt, Az. 11 W 58/07

Domainrecht - Ob die Domainregistrierung im Auftrag eines Namensgebers die Namensrechte eines gleichnamigen Dritten verletzt, ist regelmäßig danach zu bemessen, ob nach Kenntnisnahme des hinterlegten Internet-Auftritts davon auszugehen ist, dass die Registrierung des Domainnamens im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist - schmidt.de.

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